Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschätsbedingungen

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma HRMService & Projekte Bernhard Fleischer (nachfolgend HRM Service genannt)

  1. Gestaltung der Bedingungen
    Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eventuell entgegenstehende Bedingungen des Käufers und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von HRM Service schriftlich bestätigt werden.
    Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten oder im Internet gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder in Geschäftskorrespondenz von HRM Service ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tag der Lieferung zutreffenden Daten.
  2. Angebot, Vertragsabschluss, Lieferung
    Die Angebote von HRM Service sind freibleibend und unverbindliche Annahmeerklärungen. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von HRM Service. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Verkaufsangestellten von HRM Service sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Lager Wittenberg oder ab Hersteller bzw. Vorlieferant zuzüglich der am Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages.
    Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er HRM Service durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, dass HRM Service einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Jeglicher Schadensanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien HRM Service für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht. HRM Service kann wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
  3. Preise
    Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte HRM Service – Preisliste. HRM Service ist berechtigt, gegebenenfalls eingetretene Preiserhöhungen (Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoffverteuerungen, Fracht und dergleichen) nach ihrer Wahl weiterzugeben.
    Alle Preise verstehen sich ab Lager Lutherstadt Wittenberg oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. Cif deutscher Einfuhrhafen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Gewährleistung und Haftung
    Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichung und dergleichen, sofort zu überprüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden müssen innerhalb von 7 Tagen geltend gemacht werden. Garantieumtausch kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör (Kabel, ungeöffnete Software etc.) komplett an HRM Service gesendet oder gebracht wird. Die Ware muss frei eintreffen und wird von HRM Service unfrei wieder ausgeliefert. Falls eine Reparatur vor Ort beim Kunden erfolgen soll, werden die Fahrtkosten je nach Entfernung vom Hauptsitz HRM Service aus und eine Vor- Ort- Kostenpauschale von 20 € Netto berechnet. Garantiereparaturen sind demzufolge nur kostenfrei, wenn das Gerät vom Kunden zu uns gebracht und auch wieder abgeholt wird. Austausch der Ware erfolgt ausschließlich nach Erhalt der defekten Teile und mit einer genauen Fehlerbeschreibung. Ohne Beschreibung und ohne Vorlage der Rechnungs-, Lieferscheinkopie ist kein Umtausch bzw. Reparatur möglich. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach dreimaligem Versuch – wofür angemessene Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss – nicht behoben werden konnte. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien und weitere Verschleißmaterialien sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Austauschteile gehen in das Eigentum von HRM Service über. Vorlieferungen können nur gegen Rechnung bzw. Nachnahme geliefert werden. Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine Gutschrift. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, der mängelfreie Teil der Lieferung ist für den Kunden nicht verwendbar. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet HRM Service gegenüber privaten Endverbrauchern und Endanwendern im Sinne des neuen Schuldrechts wie folgt:
    Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von HRM Service unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder zu erbringen, die innerhalb von 24 Monaten – ohne Rücksicht auf Betriebsdauer – vom Tage des Gefahrenüberganges aus an gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Das Wahlrecht von HRM Service erstreckt sich auch auf den Ort der Nachbesserung. HRM Service kann verlangen, dass der Kunde die nachzubessernde Sache auf seine Kosten und auf sein Risiko in das Werk des Lieferers zu bringen hat.
    HRM Service haftet im Sinne des neuen Schuldrechts gegenüber gewerblichen Kunden im Sinne des neuen Schuldrechts:
    Es gelten ebenfalls oben genannte Bedingungen allerdings in einem Zeitraum von 12 Monaten.

Gegenüber Fachhändlern und Wiederverkäufern im Sinne des neuen Schuldrechtes:
HRM Service verpflichtet sich, unentgeltlich alle defekten Bauteile im Austausch innerhalb der 12 Monate nach Gefahrenübergang zu liefern. Die Nachbesserungsarbeiten bzw. Serviceleistungen sind vom Kunden selbst zu erbringen. Falls der Kunde diese Leistungen nicht erbringen kann oder möchte, kann dieser die Serviceleistungen von HRM Service in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden von HRM Service nur die Kosten für notwendige Bauteile und Materialien übernommen. Werden Nachbesserungen und Serviceleistungen nötig, wird der Arbeitslohn dem Kunden zu üblichen Marktpreiskonditionen gesondert in Rechnung gestellt. Die Serviceleistungen erfolgen in der Werkstatt von HRM Service. Alle an HRM Service gerichteten Garantiesendungen sind frei Haus zu liefern und werden von HRM Service wieder unfrei versandt. Eine Verlängerung der Garantie besteht dadurch nicht.

Gegenüber allen Kunden:
Bei allen an HRM Service gelieferten defekten Geräten bzw. Teilen, die sich nach Überprüfung als in Ordnung erweisen, oder bei Reparaturkostenvoranschlägen werden Überprüfungskosten je nach Aufwand, mindestens jedoch in Höhe von 25 € Netto erhoben. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde HRM Service die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, ist HRM Service von der Mängelhaftung befreit. Wenn HRM Service eine ihr gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder von HRM Service verweigert wird, kann der Kunde das Recht der Minderung geltend machen. Kommt zwischen Kunden und HRM Service eine Einigung über die Minderung nicht zustande, kann der Kunde auch Wandlung verlangen.
Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrenüberganges an in 24 Monaten bei privaten Endkunden und in 12 Monaten bei gewerblichen Kunden im Sinne des neuen Schuldrechtes. Die Haftung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, fehlerhafter elektrischer Einflüsse, Brand oder durch höhere Gewalt entstehen. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. HRM Service übernimmt ausdrücklich keine Garantie für Schäden die durch den Anschluss von Zusatzgeräten, Erweiterungsbaugruppen oder äußere Einflüsse entstehen. Weitere Ansprüche des Kunden gegen HRM Service und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Angebot auf Ersatz von Schäden die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt auch für den Fall, dass ein gültiger Wartungsvertrag zwischen Kunde und HRM Service besteht. In diesem Fall gilt für Laserunit und Elektronikplatinen lediglich die gesetzliche Gewährleistungspflicht, diese Fristen verlängern sich nicht aufgrund des Wartungsvertrages. Vorbeugend empfehlen wir unseren Kunden den Abschluss einer Elektronikversicherung.

  1. Serviceleistungen
    Sämtliche Serviceleistungen von HRM Service, z.B. Aufstellen von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur erfolgen ausschließlich gemäß folgenden Bedingungen: Der Umfang der Leistungspflicht von HRM Service bestimmt sich nach dem von ihr bestätigten Auftrag sowie ihren Service- Vorschriften. Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung der Leistungen von HRM Service erforderlich sind.
    Die Preise für die Serviceleistungen von HRM Service bestimmen sich aus der jeweils gültigen HRM Service – Service- Preisliste. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um bis zu 15% überschritten werden. HRM Service behält sich vor, Kostenvoranschläge je nach Aufwand für Schadensfeststellung zu berechnen.
    Die Leistung von HRM Service gilt als angenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der der Leistung dem Kunden funktionstüchtig zum Betrieb übergeben wird. Haftung für Schäden aus Serviceleistungen – mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden – ist ausgeschlossen, soweit nicht die Haftpflichtversicherung von HRM Service eintritt.
  2. Zahlung
    Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich unter den dann geltenden Bedingungen und Aufgeld vereinbart werden. HRM Service behält sich vor, für Aufträge unter 50,- € Netto eine Bearbeitungspauschale zusätzlich in Rechnung zu stellen. Rechnungen können auch für Teilrechnungen ausgestellt werden. Wechsel oder andere Anweisungspapiere werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Kunde, sie sind sofort fällig. Für die Nichteinlösung haftet HRM Service nicht, sofern ihr oder dem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. HRM Service ist zur Abtretung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung berechtigt. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste offene Verbindlichkeit des Kunden angerechnet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist HRM Service berechtigt – vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte- Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus einem Geschäft in Verzug und/oder werden HRM Service Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, ist HRM Service berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von HRM Service gelieferten Waren zu fordern. HRM Service ist dann auch berechtigt, vor Lieferung neuer Waren Vorauszahlungen oder Sicherstellungen des Rechnungsbetrages zu verlangen oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit von HRM Service – Forderungen nicht.
  3. Eigentumsvorbehalt
    HRM Service behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange ihr noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehen.
    Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum der HRM Service  stehenden Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt. Bei der Verarbeitung der Ware von HRM Service durch den Kunden gilt HRM Service als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt HRM Service Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Ware zu den anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung der Ware von HRM Service mit einer Sache des Kunden oder eines Dritten diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis auf HRM Service über. Der Kunde oder der Dritte gilt in diesem Falle als Verwahrer. Hat der Kunde auf von HRM Service gelieferten und noch im Eigentum von HRM Service stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, bleibt das Eigentum der HRM Service davon unberührt. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf durch den Kunden oder einer gegebenenfalls dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren , an denen HRM Service Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfange des Eigentumsanteils von HRM Service an der verkauften oder vermieteten Ware zur Sicherung an HRM Service ab. Auf Verlangen von HRM Service hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von HRM Service stehenden Ware, über den Standort der vermieteten Ware und über die gemäß vorstehender Bestimmungen an HRM Service abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzten.
    Übersteigt der Wert der zur Sicherung zurückgenommenen Ware die Forderungen der HRM Service um mehr als 25%, wird HRM Service auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind HRM Service unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Pfändung ist HRM Service das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten für notwendig werdende Investitionen durch uns hat der Kunde zu tragen.
  4. Versand und Gefahrenübergang
    Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt, wählt HRM Service die günstigste Versandart (Bahn bzw. Spedition, Post, alternativen Kurierdienst, DPD, Transoflex oder UPS) nach eigenem Ermessen. Lieferungen erfolgen frei ab Lager Lutherstadt Wittenberg sofern der Rechnungsbetrag mindestens 100 € Netto beträgt. HRM Service ist auch berechtigt, hierfür eine zusätzliche Pauschale zu berechnen, sofern eine Pauschale in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesen wird.
    Bei LKW- Versand wird die Ware von HRM Service routinemäßig versichert, sofern HRM Service keine Verbotserklärung vorliegt. Bei Sendung des Kunden an HRM Service trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei HRM Service. Die Gefahr, auch für frachtfreie Lieferung, geht auf den Käufer über, sobald HRM Service die an den Kunden zu liefernde Ware an den Spediteur oder an den Frachtführer, an einen statt diesen eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
  5. Export
    Der Export unserer Waren in Nicht- EG- Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
  6. Datenspeicherung
    HRM Service wird die Daten der Kunden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (§26 BDSG), und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, EDV- mäßig speichern und verarbeiten. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage HRMSERVICE.DE.
  7. Anzuwendendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort ist Lutherstadt Wittenberg, Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile ebenfalls Lutherstadt Wittenberg, auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.